Materielle Hilfe
Die materielle bzw. wirtschliche Sozialhilfe umfasst den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, die Wohnkosten, die medizinische Grundversorgung sowie individuell abgestimmten Hilfen. Die materielle Hilfe sichert das soziale Existenzminium ab und soll so die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Eine fundierte Abklärung der jeweiligen Situation gewährleistet, dass ein Anspruch auf Sachhilfe begründet ist, und dass sich die finanzielle Unterstützung an der jeweiligen Situation eines Menschen und dessen Bedarf orientiert.
Die Sozialhilfe ist subsidiär zu allen anderen Einkommensquellen, insbesondere zu Leistungen der Sozialversicherungen und anderen Sozialleistungen. Personen, welche Sozialhilfe beziehen oder bezogen haben, unterliegen der Rückerstattungspflicht, wenn sich deren wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert haben.
Persönliche Hilfe
Die persönliche Hilfe umfasst die Begleitung, Betreuung und persönliche Beratung. Es können Themen wir Arbeit, Wohnen oder familiäre Themen behandelt werden, wobei sich die Beratung am präventiven, unterstützenden Ansatz orientiert. Diese Hilfestellung steht unentgeltlich zur Verfügung.
Hinweis zu weiterführenden Informationen: wenden Sie sich bitte an das SMZ in Ihrer Region.