Pflegeleistungen
Der Pflegedienst der SMZ wird auf ärztliche Anordnung und aufgrund einer vorgängig mit der pflegebedürftigen Person abgesprochenen Bedarfsanalyse ausgeführt.
Die Pflegeleistungen sind rund-um-die-Uhr verfügbar und werden von den Krankenkassen rückerstattet.
Hauswirtschaftliche Leistungen
Der in Anwesenheit der Klientinnen und Klienten erbrachte Hauswirtschaftsdienst soll diese bei den verschiedenen Verrichtungen des Alltags (wie beispielsweise Haushalt, Wäsche, Einkäufe, Kochen, Essen und Ernährung) unterstützen und entlasten.
Es gilt zu beachten, dass die hauswirtschaftlichen Leistungen nicht von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden. Gegen Vorlegen einer ärztlichen Verordnung kann die Krankenzusatzversicherung jedoch einen Teil der Kosten übernehmen.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Die Betreuungsdienst umfasst sowohl die Präsenzzeit als auch gemeinsame Aktivitäten wie z.B. Vorlesen, Spiele und Spaziergänge, die Begleitung zu Terminen sowie die Unterstützung in administrativen Angelegenheiten; um nur einige davon zu nennen.
Der Entlastungsdienst wiederum besteht darin, die Angehörigen, welche ansonsten einen Teil oder sogar die gesamte Betreuung ihrer Liebsten übernehmen, vorübergehend zu entlasten, indem die SMZ-Mitarbeitenden ihnen während einer gewissen Zeit diese Aufgabe abnehmen.
Zusätzliche Leistungen
Die SMZ übernehmen darüber hinaus weitere Leistungen zur Förderung des Verbleibs zu Hause:
- Allgemeine Unterstützung und Beratung der betreuenden Angehörigen
- Präventive Hausbesuche bei Personen im Pensionsalter
- Soziale und administrative Unterstützung
- Ernährungsberatung und Mahlzeitendienst
- Ergo- und Physiotherapie
- Hilfsmittelverleih und -vermietung
- Notfalldienst «Sicherheit zu Hause»
Hinweis zu weiterführenden Informationen: wenden Sie sich bitte an das SMZ in Ihrer Region.